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Energy Sharing

Energy Sharing in Deutschland: So funktioniert's

15.02.202510 Min Lesezeit

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing ermöglicht es Erzeugern erneuerbarer Energie, ihren Strom mit Verbrauchern in der Nachbarschaft zu teilen — über Grundstücksgrenzen hinweg. Geregelt wird dies in §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Im Gegensatz zu Mieterstrom (innerhalb eines Gebäudes) kann Energy Sharing Strom an Abnehmer in der gesamten Umgebung liefern.

Regulatorischer Rahmen

Die EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Energy Communities zu ermöglichen. Deutschland hat dies mit dem §42c EnWG umgesetzt. Seit 2024 laufen Feldversuche in mehreren Bundesländern, darunter Bayern und Berlin. Ab 2025/2026 wird Energy Sharing für den breiten Markt verfügbar.

Voraussetzungen für Energy Sharing

Für Energy Sharing benötigen Sie: eine PV-Anlage (oder andere EE-Erzeugung), Smart Meter bei allen Teilnehmern, einen Energiemanagement-System für die Zuordnung der Strommengen, und eine vertragliche Vereinbarung zwischen Erzeuger und Verbrauchern. Idealerweise ergänzt ein Batteriespeicher das System, um den Eigenverbrauchsanteil zu maximieren.

Wirtschaftliche Vorteile

Energy Sharing bietet mehrere wirtschaftliche Vorteile: Erzeuger erhalten höhere Vergütungen als bei der Netzeinspeisung, Verbraucher zahlen weniger als den Grundversorgungstarif, und durch den erweiterten Abnehmerkreis steigt die Eigenverbrauchsquote auf 70-90%. Bei Kombination mit einem Gewerbespeicher und Multi-Use (Peak Shaving, Arbitrage) wird die Wirtschaftlichkeit nochmals deutlich gesteigert.

Jetzt planen, 2026 profitieren

Wer jetzt in PV + Speicher investiert und Mieterstrom umsetzt, ist bestens auf Energy Sharing vorbereitet. Die technische Infrastruktur (Smart Meter, Energiemanagement) ist identisch. Wir beraten Sie bei der zukunftssicheren Planung — von der Potentialanalyse bis zum Betrieb.

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