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Mieterstrom

Mieterstrom 2025: Der komplette Leitfaden für Vermieter

01.03.202512 Min Lesezeit

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom bezeichnet Strom, der in einer PV-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und direkt an die Mieter im Gebäude verkauft wird — ohne Umweg über das öffentliche Netz. Geregelt ist Mieterstrom im Energiewirtschaftsgesetz (§42a EnWG) und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Seit 2017 gibt es den sogenannten "Mieterstromzuschlag", der Vermieter für die Direktlieferung an Mieter vergütet.

Drei Betriebsmodelle im Vergleich

Vermieter haben grundsätzlich drei Optionen: **Eigenversorgung** (Sie betreiben selbst — höchste Rendite, mehr Aufwand), **Contracting** (ein Dienstleister betreibt in Ihrem Auftrag — weniger Aufwand, geteilte Rendite) und **Dachpacht** (Sie vermieten nur die Dachfläche — kein Risiko, feste monatliche Pacht). Die Wahl hängt von Ihrer Risikobereitschaft, dem gewünschten Aufwand und der Gebäudegröße ab.

Wirtschaftlichkeit berechnen

Ein typisches Mieterstrom-Projekt in einem Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten und 30 kWp PV-Anlage kann jährlich 8.000-12.000 € Erlöse generieren. Die Amortisation liegt bei 8-12 Jahren im Eigenversorgungsmodell. Mit einem zusätzlichen Gewerbespeicher und Multi-Use (Peak Shaving, Arbitrage) verkürzt sich die Amortisation auf unter 6 Jahre.

Förderungen nutzen

Der Mieterstromzuschlag nach EEG gewährt 1-3 ct/kWh für an Mieter gelieferten Solarstrom. Zusätzlich gibt es KfW-Kredite (270) für die PV-Anlage und regionale Programme wie SolarPLUS in Berlin oder das Bayerische Speicherprogramm. Wir prüfen kostenlos, welche Förderungen für Ihr Projekt verfügbar sind.

Mieter-Teilnahmequote maximieren

Erfahrungsgemäß liegt die Teilnahmequote bei 70-95% der Mieter — wenn das Angebot stimmt. Entscheidend sind: ein Preis, der mindestens 10-15% unter der lokalen Grundversorgung liegt, transparente Kommunikation und ein einfacher Wechselprozess. Wir unterstützen Sie bei der Mieterkommunikation.

Die Zukunft: Mieterstrom + Energy Sharing

Ab 2025/2026 wird Energy Sharing (§42c EnWG) die nächste Evolutionsstufe des Mieterstroms. Strom kann dann über Grundstücksgrenzen hinweg geteilt werden — das erweitert den Kundenkreis und steigert die Wirtschaftlichkeit erheblich. Wer jetzt in Mieterstrom investiert, ist bestens auf Energy Sharing vorbereitet.

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